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Termin für den 21. Mannheimer Arbeitsrechtstag: Mittwoch, 3. März 2027
 
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Bericht 20. Mannheimer Arbeitsrechtstag, 4. März 2026:

»Arbeitsrecht in Krisenzeiten«

Erhöhter Preisdruck durch aggressive Wettbewerber aus dem Ausland, eine stagnierende Nachfrage auf niedrigem Niveau sowie die Unsicherheit des US-Marktes stellen die Unternehmen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Hinzu kommen der Strukturwandel in zentralen Branchen und der noch nicht absehbare Einfluss Künstlicher Intelligenz auf den Arbeitsmarkt. Zum 20-jährigen Jubiläum des Mannheimer Arbeitsrechtstages hätte sich der Veranstalter, Prof. Dr. Frank Maschmann von der Universität Regensburg, ein erfreulicheres Thema als „Arbeitsrecht in Krisenzeiten“ für seine Tagung gewünscht. Doch damit nicht genug. Erstmals mussten die Teilnehmer auch über die Gefahren hybrider Kriegsführung für Unternehmen und deren Auswirkungen auf das Arbeitsrecht diskutieren.
Dr. Burkhard Göpfert (KLIEMT.Arbeitsrecht, München) eröffnete den Kongress mit einem Blick auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Transformation. Zentral sei die Wiederherstellung der Investitionsfähigkeit, wozu auch eine Anpassung der Vergütungsstrukturen in einem Hochlohnland wie Deutschland gehöre. Diese müsse als gemeinsame Aufgabe der Sozialpartner verstanden werden, sei aber auch eine gesellschaftspolitische, da viele Beschäftigte der Baby-Boomer-Generation in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten. Um ein Signal an die jüngere Generation zu senden, müssten altersbedingt freiwerdende Stellen deshalb vorausschauend nachbesetzt werden. at26_goepfert
at26_reiserer Danach befasste sich Dr. Kerstin Reiserer (RBL Heidelberg) mit Rechtsfragen des einvernehmlichen Personalabbaus. Sie richtete ihr Augenmerk auf eine aktuelle BAG-Entscheidung zur Dotierung von Sozialplänen. Demnach sind diese schon dann unwirksam, wenn ihre Erfüllung zu einer nicht mehr hinnehmbaren Schmälerung des Eigenkapitals eines Unternehmens führen würde. Zudem sei es wichtig, das AGG und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, was bei der gezielten Ansprache älterer Mitarbeiter problematisch sein könne. In vielen mittelständischen Unternehmen werde der Personalabbau traditionell ohne frühzeitige Einbindung des Betriebsrats vorbereitet, um Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen auszuweichen. Das hielt die Referentin für nicht zielführend.
Dr. Philipp Klarmann (SAP Walldorf) skizzierte anschließend die Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Lage auf die Unternehmen. Der Ausbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, einschließlich einer belastbaren Cybersicherheit, werde immer wichtiger. Klarmann präsentierte hierzu das im Dezember 2025 in Kraft tretende Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Durch dieses Gesetz würden sehr viel mehr Unternehmen als bisher zur „kritischen Infrastruktur“ gezählt. Aus dieser Einstufung ergeben sich weitreichende Verpflichtungen, wie etwa die Notwendigkeit regelmäßiger Schulungen – insbesondere auf der Leitungsebene – sowie die Einrichtung eines belastbaren Risikomanagementsystems. at26_klarmann
at26_goetz Anschließend griff Dr. Johannes Götz vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales das Thema „Whistleblowing in Bedrohungslagen” auf. Angriffsrichtungen seien sowohl Attacken auf die Unternehmen von innen und außen als auch Rechtsverstöße durch die Unternehmen selbst, wie etwa gegen Sanktionsvorschriften. In Krisenzeiten komme es darauf an, eine offene Sicherheitskultur zu etablieren. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bilde hierfür den rechtlichen Rahmen. Unternehmen können Meldekanäle strategisch erweitern und auch nach außen öffnen, um potenzielle Hinweisgeber zu erreichen. Götz erläuterte, dass sich im Meldeprozess auch KI-Systeme einsetzen ließen, wie etwa zur strukturierten Auswertung von Hinweisen. Dabei müsse jedoch der Vertraulichkeitsschutz nach §§ 8, 9 HinSchG gewahrt bleiben. Über Folgemaßnahmen wie Kündigungen oder andere Sanktionen darf die KI nicht autonom entscheiden.
Prof. Dr. Frank Maschmann widmete sich der Überwachung von Mitarbeitern, die in Zeiten hybrider Kriegsführung immer häufiger zu Spionage- oder Sabotageaktionen angestiftet werden. Dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter kontrollieren darf und wegen § 130 OWiG sogar muss, steht außer Frage. Doch seien die Grenzen häufig schwer zu ziehen, da ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz bis heute fehle. Besonders kritisch ist die permanente Videoüberwachung, die mittlerweile sogar KI-gesteuert erfolgt. Sie stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und kann – insbesondere bei heimlicher Überwachung – nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt werden. Gleichwohl dürften Videoaufzeichnungen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Gerichtsprozessen sogar dann verwertet werden, wenn sie unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht angefertigt wurden. Ob dies mit der DSGVO zu vereinbaren ist, wird derzeit vom EuGH in einem vom LAG Niedersachsen angestoßenen Vorabentscheidungsverfahren geprüft. at26_maschmann
at26_stoffels Zum Abschluss sprach Prof. Dr. Markus Stoffels von der Universität Heidelberg über Kündigungen wegen Sicherheitsbedenken. Die hierzu ergangene Rechtsprechung sei überschaubar, da Trennungen in der Praxis meist über Aufhebungsverträge vollzogen würden. Gleichwohl nehme die Bedeutung des Themas zu. Stoffels wertete solche Kündigungen als personenbedingt, da es um die mangelnde Eignung eines Mitarbeiters aufgrund befürchteter künftiger Beeinträchtigungen von Sicherheitsinteressen gehe. Er schlug vor, hierfür die strengen Maßstäbe der Verdachtskündigung anzuwenden. In der Regel werde das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers in der Interessenabwägung überwiegen.
Fazit: Beim 20. Mannheimer Arbeitsrechtstag wurde eindrucksvoll deutlich, wie stark Unternehmen von geopolitischen Bedrohungen, hybrider Kriegsführung und dem Schutz kritischer Infrastruktur beeinflusst sind. Diese Entwicklungen machen die Bewältigung der Beschäftigungs- und Transformationskrise nicht einfacher. Das Arbeitsrecht bleibt auch in Krisenzeiten herausgefordert.
Carla Haaß, Mannheim
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v.l.n.r.: Prof. Dr. Frank Maschmann, Dr. Kerstin Reiserer, Dr. Johannes Götz, Dr. Philipp Klarmann, Prof. Dr. Markus Stoffels, Dr. Burkhard Göpfert

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